Behandlung von Patienten mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)

Innerhalb von Europa können Sie für eine Notfall-Behandlung einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen. Die Kosten für die Schmerzbeseitigung werden dann von Ihrer Versicherung übernommen. Wenn Sie mit Beschwerden in unsere Praxis kommen, bringen Sie bitte Ihre Versicherungskarte und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie von einer deutschen Krankenkasse einen Versicherungsnachweis erhalten haben, so bringen Sie ihn bitte zur Behandlung mit.
Sind Leistungen geplant, die über die Notfall-Behandlung hinausgehen, dann benötigen wir im Vorfeld eine Genehmigung Ihrer Heimat-Krankenversicherung. Das ist der Fall bei Zahnersatz wie Kronen und Brücken sowie einer Reihe anderer Behandlungen.

Behandlung von Patienten ohne Versicherungsnachweis

Wenn Sie keine Versicherungskarte (EHIC) haben, sind Sie in unserer Praxis Privatpatient, das bedeutet, dass Ihnen nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung ausgehändigt wird. Wenn Ihnen eine Europäische Versicherungskarte zusteht, Sie aber keine haben, dann haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung eine Bescheinigung der Krankenkasse vorzulegen.

Sollte eine Behandlung geplant sein und Sie sind sich bezüglich der Kostenübernahme nicht sicher, dann fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter und erstellen Ihnen auch ein individuelles Angebot.